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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(I) Honorar und Rechnungsstellung

Die Kosten für eine Behandlung belaufen sich ab 01.11.2023 auf 145,- bis 210,- Euro.
Sollte die Patientin, der Patient nach Terminabsprache den Termin nicht wahrnehmen können, so hat sie, er den Termin bis zu 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. Andernfalls sind die vorstehenden Behandlungskosten vollständig zu bezahlen.

Praxis Kränzl-Wiesenthal stellt über den zu zahlenden Betrag eine Honorarnote aus. Diese Honorarnote wird als PDF an die im Vorfeld angegebene Emailadresse verschickt. Falls keine Emailadresse vorhanden ist, kann die Honorarnote optional mittels Textnachricht aufs Handy geschickt oder ausgedruckt werden. Das Honorar ist zahlbar bei Erhalt und kann umgehend überwiesen werden. Bei der Überweisung ist unbedingt auf die Angabe der Zahlungsreferenz zu achten.

Bankverbindung: Erste Bank, IBAN: AT302011100007811519, BIC: GIBAATWWXXX.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Patient in Verzug und trägt somit auch die Zinsen sowie die Kosten des Mahn- und Eintreibungsverfahrens (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

Die Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten.

Bei Rechnungen, die anderen Firmen oder Personen (nicht Patienten) durch Praxis Kränzl-Wiesenthal ausgestellt werden, ist ebenfalls der vereinbarte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung unter Angaben des Namens und der Rechnungsnummer auf das nachstehende Konto von Praxis Kränzl-Wiesenthal zu zahlen: Erste Bank, IBAN: AT302011100007811519, BIC: GIBAATWWXXX. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Partei in Verzug und trägt somit auch die Zinsen sowie die Kosten des Mahn- und Eintreibungsverfahrens (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

(II) Kostenerstattung durch Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen)

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel zu Teilen die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung, die einer osteopathischen Behandlung nicht. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Art und Weise des Vorgehens Ihrer Krankenkasse. Die meisten Kassen verlangen zur Abrechnung chefärztlich bewilligte Verordnung des behandelnden Arztes.

Sofern Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die physiktherapeutische Leistungen beinhaltet, kann eine vollständige oder teilweise Erstattung der Physiotherapie möglich sein. Selbiges gilt für osteopathische Leistungen. Die Höhe der Erstattung richtet sich hierbei nach der jeweiligen Versicherung und dem Vertrag. Die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung erfolgt unabhängig von dem zwischen Kränzl-Wiesenthal und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrag.

Die Höhe der Behandlungskosten richten sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch einen Dritten (z.B. Krankenkasse) erstattet wird.

(III) Rechtswahl

Praxis Kränzl-Wiesenthal teilt hiermit mit, dass für den Bereich des Honorars durch Patienten, der Kostenerstattung, der Rechnungen an andere Firmen oder Personen, etwaiger Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung findet.

Praxis
Rene Kränzl-Wiesenthal
Osteopath und Physiotherapeut
Kirchengasse 41/Top 36
1070 Wien